Allgemeine Geschäftsbedienungen
I. Präambel
II. Vertrag / Angebote
Auschlusskriterien: Keine DJ- Auftritte auf Veranstaltungen mit Darbietungen von Tabledance, Striptease oder Burlesque.
III. Stornierung einer Buchung
Rücktritt vom Vertrag Rücktritt vom Vertrag durch AG
Tritt AG vom Vertrag zurück, steht AN die folgende Ausfallpauschale zu:
- Stornierung bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage
- Stornierung bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
- Stornierung bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
- Stornierung bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Sollte AN nach Vertragsrücktritt durch den Kunden am stornierten Termin eine andere Buchung zu gleichen oder besseren Konditionen erhalten, entfallen die Stornierungskosten.
Rücktritt vom Vertrag durch AN
IV. Haftungsfragen
AG haftet gegenüber AN für alle durch ihn selbst, Gäste oder Besucher der Veranstaltung an Equipment oder Tonträgern von AN verursachten Schäden. Für während einer Veranstaltung auftretende Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschliesslich AG, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens AN verursacht wurde. Falls AN durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände bzw. äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall-/Stromschwankungen etc.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatz oder Zurückhaltung/Minderung der vereinbarten Gage.
V. Zahlung der Gage / GEMA
Die Zahlung der vereinbarten Gage ist ausschliesslich per Barzahlung vor/während/unmittelbar nach der Veranstaltung oder vorab per Banküberweisung (Zahlungseingang bis spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung) möglich.
Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind ausschließlich von AG zu entrichten und werden direkt an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger (CD-R). AG obliegt auch die Prüfung, ob die Veranstaltung GEMA-pflichtig ist oder nicht.
VI. Auf- und Abbau des Equipments
Der Auf- und Abbau der Ton- & Lichttechnik erfolgt (soweit nicht explizit anders vereinbart) direkt vor und nach dem DJ-Einsatz.
Hierzu muss die Veranstaltungslocation sowie der kürzeste Transportweg vom/zum Parkplatz für AN frei zugänglich sein. Hindernisse für den Transport (Treppen, weite Transportwege etc.) sind vor Vertragsabschluss mitzuteilen. AG sorgt für genügend abgesicherte Stromanschlüsse (wenn möglich zwei getrennte Stromkreise mit je 230 V und 16 A) sowie einen Tisch (mind. 1,50 Meter Breite) und ausreichend Stellfläche für das Equipment.
VII. Sonstiges
Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder rechtlich unwirksam werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt. Alle unwirksam gewordenen Bestimmungen werden dann nach ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und sinnwahrend neu formuliert. Mit der Übersendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail geht AG gemäß dem ihm vorliegenden Angebot von AN einen rechtsverbindlichen Vertag mit AN ein.
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.